Erstinformation

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten

N & P Versicherungsmakler GmbH & Co.KG
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Tel.: 0391 / 280 33 93
info@lieblingsmakler-magdeburg.de
www.lieblingsmakler-magdeburg.de
HRA 4586

2. zugelassene Tätigkeit

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Vermittelt und beraten wird zu Versicherungen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassungen (§ 34 GewO) zulässig ist. Bestehende Einschränkungen im Produktangebot werden auf Anfrage offengelegt.

3. Zuständige Behörde für die Erlaubnis

Die Eintragung im Vermittlerregister

kann wie folgt überprüft werden:

4. Vergütung

Für die gebotene Dienstleistung kann die Vergütung durch den Kunden/Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder durch eine Kombination daraus erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden/Anlegers und den Finanzprodukten, welche evtl. vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Kunden/Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungen, der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Im Vorfeld einer Vermittlung werden alle rechtlich relevanten Kosten transparent offengelegt. Weiterführende Informationen sind im zu schließenden Beratungsvertrag geregelt.

5. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungs­unternehmen oder von Versicherungs­unternehmen am Kapital des Versicherungs­vermittlers über 10 %

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungs­unternehmen. Ein Versicherungs­unternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft.

6.Folgende Schlichtungs­stellen können zur außer­gerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden